Organisatorisches

Finanzierungsmöglichkeiten

Seit Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell, dabei werden die Kosten für Psychotherapie bei psychischen Störungen / Symptomen mit Krankheitswert von der Grundversicherung übernommen.

Dieses Anordnungsmodell arbeitet noch immer mit einem provisorischen Tarif.  Diese Unklarheit birgt leider das Risiko von Rückforderungen durch die Krankenkassen. Neu seit April 2026 arbeite ich darum vorzugsweise mit Selbstzahlenden.

Ein Drittel der Therapieplätze bleibt weiterhin reserviert für die Abrechnung über das Anordnungsmodell (Finanzierung durch die Grundversicherung). Diese Therapieplätze gehen ausschliesslich an Personen ohne andere Finanzierungsmöglichkeit. 

Gerne gebe ich Ihnen per Mail Auskunft über meine Kapazität. Ich führe keine Warteliste.

Der Tarif für Selbstzahlende beträgt 180 CHF pro 60 Minuten. Im Tarif enthalten ist die Vor- und Nachbereitung der Therapiestunde. Zusätzliche, mit Ihnen abgesprochene Aufwendungen, wie z.B. ein Bericht, verrechne ich zum selben Tarif.

 

Für die Abrechnung über die Krankenkasse benötigen Sie eine Anordnung vom Hausarzt, von der Hausärztin oder sonst einer Person mit Facharzttitel in Allgemeinmedizin, psychosomatischer Medizin oder Psychiatrie. Informationen zum Anordnungsmodell wie auch das Anordnungsformular für den Arzt finden sie hier:


Suchen Sie therapeutische Hilfe, weil Sie Opfer geworden sind  (z.B. bei sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, Überfall, Stalking) besteht die Möglichkeit der Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes. Informationen und Antrag bei der Opferhilfe Bern. 


Bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalls kann eine Kostenbeteiligung für Psychotherapie bei der Unfallversicherung beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Unfallversicherung. 


Nicht mehr möglich ist es, Psychotherapiekosten bei der Zusatzversicherung geltend zu machen. 


Regelung bei kurzfristigen Absagen und versäumten Sitzungen

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird eine Pauschale von 50 CHF verrechnet. Für versäumte Termine (keine Absage) verrechne ich den vollen Tarif von 180 CHF.
Kurzfristige Absagen und versäumte Termine verrechne ich Ihnen privat, da Sie diese Kosten bei der Krankenkasse nicht geltend machen können. 


Online Therapie

Aktuell biete ich keine Online-Therapie an. 

Behandlungsdauer / Frequenz

Die Behandlungsdauer und die Häufigkeit der Behandlung ist abhängig von Ihrem Anliegen und Ihren Zielen. Zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Sitzungen sinnvoll. Im Verlauf kann die Frequenz gut individuell angepasst werden. Die Therapie kann von Ihnen jederzeit beendet oder unterbrochen werden.


Schweigepflicht

Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP unterliege ich der gesetzlich geregelten Schweigepflicht. Ich bin zudem den berufsethischen Grundsätzen des Berufsverbandes der Schweizer PsychologInnen FSP verpflichtet. 


Notfall

Das Praxistelefon ist nur Montag und Mittwoch Nachmittag bedient. Daher kann ich nur bedingt auf Notfälle reagieren. Bei Bedarf erarbeiten wir darum zu Beginn der Behandlung einen individuellen Notfallplan.

Notfallnummern:

Psychiatriezentrum Münsingen PZM
T 031 720 81 11
Notfall Inselspital, Psychiatrische Poliklinik
T 031 632 88 11
Universitäre Psychiatrische Dienste UPD Waldau
T 031 930 91 11