Organisatorisches

Finanzierungsmöglichkeiten

Seit Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell, dabei werden die Kosten für Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen. Dazu benötigen Sie eine Anordnung vom Hausarzt, von der Hausärztin oder sonst einer Person mit Facharzttitel in Allgemeinmedizin, psychosomatischer Medizin oder Psychiatrie. Bringen Sie wenn möglich, die Anordnung ausgefüllt zum Erstgespräch mit. Informationen zum Anordnungsmodell wie auch das Anordnungsformular für den Arzt finden sie hier:


Das Anordnungsmodell arbeitet mit dem provisorischen PsyTarif von aktuell 2.58 CHF pro Minute. Eine Therapiestunde bei dauert ca. 60 Minuten plus maximal 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit. Andere, für die Therapie notwendige Aufwendungen, wie z.B. Berichte an Krankenkasse, Studium von Fremdakten, Gespräche mit anderen Behandlern werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

Möchten Sie nicht über die Grundversicherung abrechnen, können Sie die Therapiekosten selbst tragen. In diesem Fall beläuft sich der Stundenansatz ab dem 1. Januar 2023 auf 180 CHF pro 60 Minuten. Zusatzleistungen in Ihrer Abwesenheit wie z.B. das Auswerten von Fragebögen oder Berichte an die Krankenkasse werden mit demselben Stundenansatz nach Arbeitsaufwand verrechnet. Solche kostenpflichtigen Leistungen erfolgen selbstverständlich in Absprache mit Ihnen.  Aufwand für Vor- und Nachbereitung der Therapiestunden ist bei Selbstzahlern inklusive. 


Suchen Sie therapeutische Hilfe, weil Sie Opfer geworden sind  (z.B. bei sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, Überfall, Stalking) besteht die Möglichkeit der Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes. Informationen und Antrag bei der Opferhilfe Bern. 


Bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalls kann eine Kostenbeteiligung für Psychotherapie bei der Unfallversicherung beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Unfallversicherung. 


Nicht mehr möglich ist es, Psychotherapiekosten bei der Zusatzversicherung geltend zu machen.


Regelung bei kurzfristigen Absagen und versäumten Sitzungen

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird eine Pauschale von 50 CHF verrechnet. Für versäumte Termine (keine Absage) verrechne ich den vollen Tarif von 180 CHF.
Kurzfristige Absagen und versäumte Termine verrechne ich Ihnen privat, da Sie diese Kosten bei der Krankenkasse nicht geltend machen können. 


Online Therapie

In Ausnahmefällen biete ich Online-Therapie (Videotelefonie) an. Ein  Kontakt Face to Face bei Therapiebeginn ist in jedem Fall notwendig. Gerne bespreche ich diese Möglichkeit in Ihrem konkreten Fall.

Ich arbeite mit dem Tool «Whereby». Dieses ist sehr einfach zu bedienen, stammt aus Norwegen und entspricht der DSGVO (europäische Datenschutz-Grundverordnung). Unter dem folgenden Link finden Sie eine kurze Anleitung zur Benutzung von Whereby.

Bei meinem Onlineangebot orientiere ich mich an den Qualitätsstandards für Onlineinterventionen des FSP.

Behandlungsdauer / Frequenz

Die Behandlungsdauer und die Häufigkeit der Behandlung ist abhängig von Ihrem Anliegen und Ihren Zielen. Zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Sitzungen sinnvoll. Im Verlauf kann die Frequenz gut individuell angepasst werden. Die Therapie kann von Ihnen jederzeit beendet oder unterbrochen werden.


Schweigepflicht

Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP unterliege ich der gesetzlich geregelten Schweigepflicht. Ich bin zudem den berufsethischen Grundsätzen des Berufsverbandes der Schweizer PsychologInnen FSP verpflichtet. 


Notfall

Das Praxistelefon ist nur Montag und Mittwoch Nachmittag bedient. Daher kann ich nur bedingt auf Notfälle reagieren. Bei Bedarf erarbeiten wir darum zu Beginn der Behandlung einen individuellen Notfallplan.

Notfallnummern:

Psychiatriezentrum Münsingen PZM
T 031 720 81 11
Notfall Inselspital, Psychiatrische Poliklinik
T 031 632 88 11
Universitäre Psychiatrische Dienste UPD Waldau
T 031 930 91 11